PresseschauEx-Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle wirft ihren Vorgesetzten "Bestrafung" und "Racheakt" vor
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Ex-Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle wirft ihren Vorgesetzten „Bestrafung“ und „Racheakt“ vor

Hamburg (ots) –

Die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge (Bamf), Josefa Schmid, erhebt schwere
Vorwürfe gegen die eigene Behörde. Im Mai hatte die Nürnberger
Bamf-Zentrale die Regierungsdirektorin aus Bremen abgezogen und in
die Außenstelle im bayerischen Deggendorf versetzt. Laut Schmid
geschah dies „willkürlich“. Das berichtet die Wochenzeitung DIE ZEIT
in ihrer aktuellen Ausgabe.

Schmid hat gegen ihre Versetzung Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Bremen eingereicht, ihren Einspruch begründete
sie schriftlich. Die 21-seitige Beschwerde samt über 100 Seiten
Anlagen liegt der ZEIT vor. Darin erhebt Schmid den Vorwurf, ihre
Versetzung sei eine „Bestrafung“ und habe den „Charakter eines
Racheakts“.

Schmid, die im Januar kommissarisch die Leitung der
Bamf-Außenstelle in Bremen übernahm, hatte im April in einem Bericht
den Verdacht massenhafter missbräuchlicher Asylanträge in Bremen
geäußert: von 3.332 Verdachtsfällen zwischen 2016 und 2017 war die
Rede. Schmid beschuldigte das Bamf der Untätigkeit angesichts dieser
Vorfälle und äußerte den Verdacht, die Nürnberger Zentrale könne
selbst „verstrickt sein“. Im Februar war Schmid für ihre Arbeit in
Bremen noch ein „dickes Lob“ erteilt worden. Im Mai wurde die
Juristin überraschend und aus „Fürsorge“ abgezogen.

Dem Bamf sei es mitnichten um „Fürsorge“ gegangen, heißt es in
Schmids Beschwerdeschrift. Allein die „Sorge um den Ruf des Amtes“
und darum „dass die Geschichte … nicht an die Öffentlichkeit
kommen“ dürfe, hätten zu ihrer Versetzung geführt.

In einer eidesstattlichen Versicherung erklärt Josefa Schmid, dass
ihr ein hoher Bamf-Mitarbeiter aus Nürnberg gedroht habe: „Wenn noch
ein weiterer Bericht über Sie im Zusammenhang mit dem Bremer
Asylskandal veröffentlicht wird, werden Sie abgezogen.“ Dies sei mit
dem Bundesinnenministerium so vereinbart.

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