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KÖTTER Security begrüßt Zuständigkeitswechsel für Bewachungsrecht an Bundesinnenministerium / Friedrich P. Kötter: Sicherheitsdienstleistungsgesetz diese Legislaturperiode Wirklichkeit werden lassen

Essen/Berlin (ots) – KÖTTER Security begrüßt nachdrücklich die heute vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) offiziell bekannt gegebene Zuständigkeitsübernahme für das Bewachungsrecht, die zum 1. Juli in Kraft treten wird.

„Mit dem Verantwortungswechsel vom Bundeswirtschaftsministerium hin zum BMI folgt Deutschland dem erfolgreichen Vorbild nahezu aller europäischen Nachbarstaaten und erfüllt damit gleichzeitig einen lange bestehenden Wunsch der Sicherheitswirtschaft, für den sich unser Haus gemeinsam mit unserem Bundesverband seit vielen Jahren stark gemacht hat“, erklärte Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der KÖTTER Security Gruppe. Dabei zeigte sich der Vizepräsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) überzeugt, dass durch die künftige Zuständigkeit des BMI in Kombination mit dem von der Bundesregierung gleichfalls angekündigten Sicherheitsdienstleistungsgesetz die Qualitätsstandards in der Branche deutlich steigen werden. „Dies hat Bundesinnenminister Horst Seehofer in seiner Erklärung ausdrücklich betont, worüber ich mich besonders freue.“

Daher appellierte der 53-Jährige an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag fixierte eigenständige Gesetzgebung für das Sicherheitsgewerbe noch in dieser Legislaturperiode Wirklichkeit werden zu lassen. „Wir brauchen dieses Sicherheitsdienstleistungsgesetz dringender denn je, um den wachsenden Sicherheitsherausforderungen gerade für die Wirtschaft aber auch im öffentlichen Raum noch besser gerecht werden zu können. Private Sicherheitsdienstleister sind für Polizei und andere Sicherheitsbehörden hier schon heute ein wichtiger Partner. Um diese wichtige Zusammenarbeit weiter zu forcieren, reicht das seit 1927 bestehende Gewerberecht aber längst nicht mehr aus. Hier brauchen wir ein eigenes Gesetz, das alle unsere europäischen Nachbarn mit Ausnahme Österreichs längst haben.“

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