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Steuererklärung: So berechnen Berufstätige ihre Arbeitstage

Neustadt a. d. W. (ots) – Das Jahr hat 365 Tage, doch an wie vielen Tagen hat
ein Arbeitnehmer gearbeitet? Die Antwort darauf ist entscheidend für die
Berechnung der Pendlerpauschale: Je mehr Arbeitstage umso höher die
Pendlerpauschale und umso größer die zu erwartende Steuerrückerstattung. Der
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, wie
Arbeitstage korrekt berechnet werden und warum das so wichtig ist.

Korrekte Berechnung der Arbeitstage: So geht’s

1. Ziehen Sie die Wochenenden von den 365 Tagen ab. Übrig bleiben
etwa 260 Arbeitstage.
2. Rechnen Sie die Feiertage, Urlaube, Krankheitstage,
Fortbildungen, Dienstreisen und Betriebsausflüge heraus.
3. Das Ergebnis ist die Anzahl der Arbeitstage, an denen Sie als
Arbeitnehmer gearbeitet haben.

Sie sind unsicher, wie viele Wochenend- und Feiertage es in Ihrem Bundesland
gibt? Der VLH-Arbeitstage-Rechner hilft weiter:
https://www.vlh.de/wissen-service/steuerrechner/arbeitstage-berechnen.html

Zu viel oder zu wenig Arbeitstage berechnet: das passiert

Finanzbeamte schauen gerne genau hin: Sind in der Steuerklärung zum Beispiel
viele Fortbildungskosten eingetragen? Oder etliche Arztrechnungen? Passt das zu
der Anzahl der angegebenen Arbeitstage?

Im Zweifel kann das zuständige Finanzamt Sie dazu auffordern, die Anzahl Ihrer
Arbeitstage nachzuweisen. Zum Beispiel durch ein Schreiben vom Arbeitgeber. Im
schlimmsten Fall kann sogar ein Strafverfahren drohen, beispielsweise wenn
wiederholt zu viele Arbeitstage angegeben wurden.

Umgekehrt gilt: Wer zu wenige Arbeitstage angibt, hat Pech gehabt und erhält für
seine Fahrten zur Arbeit weniger Steuern zurück als ihm zustehen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet 1972, stellt
die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erstellt für
seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt
und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr
im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/69585/4509484
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

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