PolitikInternationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung (6.02.): Lebenslange Qual / Beschneidung besonders für Schwangere extrem gefährlich
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Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung (6.02.): Lebenslange Qual / Beschneidung besonders für Schwangere extrem gefährlich

Mogadischu / München (ots) – Alle zehn Sekunden wird ein Mädchen
genitalverstümmelt. Ohne Betäubung und oft unter unhygienischen Umständen werden
die Minderjährigen im Intimbereich beschnitten. „Das ist brutalste Gewalt gegen
Mädchen und Frauen und eine schwerwiegende Verletzung der Menschen- und
Kinderrechte“, sagt Louay Yassin, Sprecher der SOS-Kinderdörfer weltweit. „Die
weibliche Beschneidung endet häufig tödlich, zum Beispiel, weil die Betroffenen
verbluten. Und es gibt kein einziges Opfer, das nach dieser grausamen Prozedur
ohne Schmerzen und Folgeschäden leben kann.“ Deshalb fordern die
SOS-Kinderdörfer zum Internationalen Tag gegen die Beschneidung von Frauen am 6.
Februar einen sofortigen Stopp der „Female Genital Mutilation“(FGM). Dieser
könne laut Yassin nur durch verstärkte Aufklärung sowie harte Gesetze erreicht
werden.

Mehr als 200 Millionen Mädchen und Frauen weltweit wurden bereits beschnitten
und in rund 30 Ländern wird das grausame Ritual weiterhin regelmäßig
praktiziert. Allen voran Länder wie Sierra Leone, Sudan oder Somalia, wo 90 bis
98 Prozent der weiblichen Bevölkerung im Alter von 15 bis 49 Jahren beschnitten
sind.

„Mindestens 98 Prozent aller Frauen und Mädchen, die zu uns kommen, sind
beschnitten – und oft ist FGM der Grund für die medizinische Behandlung“,
berichtet Mohamed Dakane, medizinischer Leiter der SOS-Mutter- und Kind-Klinik
in Mogadischu. „Was viele nicht wissen: Die Folgen der Beschneidung können zum
Tod der Mütter sowie ihrer Babys bei der Geburt führen. Jeden Tag retten unsere
Klinik-Mitarbeiter das Leben von Schwangeren und Gebärenden, die mit
Komplikationen zu kämpfen haben, deren Ursache FGM ist.“

Bei der weiblichen Beschneidung werden die äußeren Geschlechtsteile teilweise
oder vollständig entfernt. Auch ein Zunähen der Vagina und weitere Varianten
werden je nach Gemeinde und Kultur praktiziert. Mit FGM soll die Reinheit und
Keuschheit der Frau vor der Ehe sichergestellt werden. In einigen Kulturkreisen
wird es auch als ein Übergangsritual vom Mädchen zur Frau verstanden. „Doch FGM
hat keinerlei medizinischen Nutzen, sondern verursacht ausschließlich negative
Effekte auf den Körper und die Seele der Mädchen und Frauen – und zwar ein Leben
lang“, erklärt Dakane. „Darauf müssen praktizierende Ärzte unbedingt hinweisen,
um den Irrglauben aus den Köpfen zu bekommen.“

Aufklärungsarbeit sei daher immens wichtig. „Wir müssen nicht nur die Mädchen,
sondern die ganze Gesellschaft über die lebensgefährlichen Risiken von FGM
aufklären. Darüber hinaus müssen wir alle uns aktiv dafür einsetzen, dass es
Gesetze gegen die weibliche Beschneidung gibt. Wir müssen religiöse Führer,
welche die Beschneidung befürworten, ausfindig machen, um das grausame Ritual zu
stoppen – nicht nur in Somalia, sondern überall auf der Welt! Kein Mädchen soll
mehr grundlos leiden müssen,“ sagt Dakane.

Wie wichtig – und lebensverändernd – Aufklärung im Kampf gegen FGM ist, bewiesen
auch mehrere Studien: Im Sudan zeigte beispielsweise eine Kampagne der
Weltgesundheitsorganisation WHO Wirkung. Aufgeklärte Mädchen möchten nicht mehr
beschnitten werden und Mütter, die bereits genitalverstümmelt sind und im
Nachhinein Unterstützung erhalten, sorgen in vielen Fällen dafür, dass ihre
Töchter die FGM-Prozedur nicht erleiden müssen.

In Somalia gibt es mehrere Aufklärungsprogramme der SOS-Kinderdörfer, bei denen
den Gemeindemitgliedern die schlimmen Konsequenzen von FGM-vor Augen geführt
werden, damit diese zum Beispiel alternative Rituale finden, bei denen die
Mädchen unversehrt bleiben.

SOS setzt sich aktiv weltweit gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen ein,
indem die Hilfsorganisation für Aufklärung, medizinische Versorgung und den
Schutz von Kindern sorgt und für ihre Rechte kämpft.

Mädchenbeschneidung: Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention von 1989

Laut den UN-Kinderrechts-Konventionen haben Kinder das Recht, in einer Welt
aufzuwachsen, in der sie Hoffnung auf Geschlechter-Gleichstellung (Artikel 29)
sowie auf „Gesundheit, Würde und Selbstachtung“ (Artikel 39) haben. Darüber
hinaus ruft auch die UN-Generalversammlung in ihren Zielen für nachhaltige
Entwicklung (SDGs 2030) zu einer Eliminierung von FGM auf.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Boris Breyer
Stellvertretender Pressesprecher
SOS-Kinderdörfer weltweit
Tel.: 089/179 14-287
E-Mail: boris.breyer@sos-kd.org
www.sos-kinderdoerfer.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/1658/4511437
OTS: SOS-Kinderdörfer weltweit

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