Stuttgart (ots) –
Am 21.10.2022 hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass die NEWSZONE-App so wie in der Fassung vom 14.04.2022 nicht mehr verbreitet werden darf.
Nachrichtenangebot für junge Menschen fester Bestandteil des gesetzlichen Auftrags
„Wir bedauern diese Entscheidung“, so Kai Gniffke, Intendant des SWR. „Wir werden sie nun sorgfältig prüfen und über weitere Schritte entscheiden. Durch unseren gesetzlichen Auftrag sind wir verpflichtet, alle Menschen mit Informationen und Nachrichten zu versorgen – auch junge Menschen. Daher werden wir weiterhin an Angeboten arbeiten, die im Nachrichtenbereich die Generation versorgen, die in den kommenden Jahren Verantwortung für unser Land übernehmen wird. Ungeachtet des Rechtsstreits zur Testversion von NEWSZONE ist der SWR weiterhin bestrebt, mit den Verlagen zu kooperieren und gemeinsam für eine qualitativ hochwertige und vielfältige Medienlandschaft im Südwesten zu sorgen.“
Rechtsstreit um Testversion aus dem April 2022
Mehrere Zeitungsverlage aus dem Südwesten hatten gegen die Testversion der NEWSZONE-App vom 14.4.2022 einen Unterlassungsantrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gestellt, da sie dem SWR mit Blick auf die Nachrichten-App unzulässige Presseähnlichkeit vorgeworfen haben. Unter NEWSZONE finden die Nutzerinnen und Nutzer Nachrichten, die sowohl linear im Radio, online auf DASDING.de und mobil über eine App distribuiert werden. Zielgruppe sind 16- bis 25-Jährige, die mit Nachrichtenangeboten bisher schwer zu erreichen sind.
Weitere Informationen unter http://swr.li/newszone-streit-presseaehnlichkeit
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