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Windenergie im 1.000m-Radius zu Wohngebäuden: Anreize schaffen statt Bauverbote erlassen!

Berlin (ots) – Windpark Betreiber WestWind ENERGY übergibt Plakat an die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und fordert Befreiung von Netzentgelten, EEG-Umlage
und Stromsteuer für Anwohner

Im Rahmen der Veranstaltung „Wasserstoff als Energieträger“ im
Fraktionssitzungssaal der CDU/CSU hat die WestWind ENERGY aus Kirchdorf dem
CDU-Bundestagsabgeordneten aus dem Landkreis Diepholz (Niedersachsen), Axel
Knoerig, ebenfalls Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des
Bundestages, ein Plakat mit der Forderung „Anreize schaffen statt Bauverbote
erlassen!“ übergeben. Das Plakat stellt das Landschaftsbild eines im Bau
befindlichen Windparks mit 240m hohen Windenergieanlagen dar, die den
rechtssicheren Abstand der 3-fachen Gesamthöhe (720 m!) zu einzelnen
Wohngebäuden im privilegierten Außenbereich einhalten. Die Bundesregierung plant
zukünftig Windenergieanlagen im Radius von 1.000m um dörfliche Strukturen mit
mindestens 5 Wohnhäusern zu verbieten. Gemäß Umweltbundesamt würde diese
Regelung zu einer Reduzierung der für Windenergie verfügbaren Flächen von fast
50 Prozent in Deutschland führen. Mittlerweile sind Erneuerbare Energien, wie
Windenergie, Photovoltaik und Wasserkraft, die günstigsten Energiequellen – vor
allem im Verhältnis zu fossilen Kraftwerken. „In einer zukünftigen Welt mit
Industrie 4.0, E-Mobilität und grünem Wasserstoff als Energieträger werden
Wirtschaftsstandorte mit einem hohen Anteil Erneuerbare Energien in ihrem
Energiesystem klare Wettbewerbsvorteile haben. Eine Beeinträchtigung der
Windenergie als wesentliche Erneuerbare-Energien-Säule in Höhe von fast 50
Prozent schränkt die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands erheblich
ein“, sagt Christian Meindertsma, Prokurist bei WestWind ENERGY.

Das Unternehmen weist aufgrund seiner Planungs-Erfahrung darauf hin, dass die
bereits bestehenden Regelungen aus der Rechtsprechung zur bedrängenden Wirkung
sowie aus der technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA-Lärm) bereits hoch
bemessen sind und Abstände von modernen Windparks zu reinen und allgemeinen
Wohngebieten von weniger als 1.000m kaum zulassen. Bundesländer wie
Schleswig-Holstein und Niedersachsen lehnen gemäß Stellungnahmen ihrer
Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) und Stephan Weil (SPD) pauschale
Abstände ausdrücklich ab.

WestWind ENERGY schlägt daher vor, Bürger im 1.000m-Radius zu Windenergieanlagen
von den Netzentgelten, der EEG-Umlage und der Stromsteuer auf ihrer
Stromrechnung zu befreien. „Die Stromrechnung erreicht jeden und stellt ein
probates Instrument für die Akzeptanzsteigerung dar. Bereits bestehende
Regelungen befreien Verbraucher im Rahmen der Direktbelieferung (Kabeltrasse
zwischen Stromerzeugungsanlage und Verbraucher) in der näheren räumlichen
Umgebung von den Netzentgelten, der EEG-Umlage und der Stromsteuer. Leider ist
diese Form der Belieferung mit Privathaushalten durch Windenergie technisch
nicht möglich“, erklärt Christian Meindertsma.

Stromintensive Unternehmen mit mehr als 1 Mio. Kilowattstunden im Jahr
Stromverbrauch können sich heute im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung im
Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) von der EEG-Umlage fast vollständig befreien,
begründet wird diese Regelung mit der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des
Standortes Deutschland. Dieser Faktor drückt jedoch auf die Strompreise der
Privathaushalte. So liegen heute die Stromkosten für Privathaushalte in
Deutschland an Europas Spitze, während Deutschland bei den Stromkosten für
stromintensive Unternehmen im europäischen Mittelfeld steht. WestWind ENERGY
schlägt daher ebenfalls vor, Bürger entsprechend der Erneuerbaren-Energien-Quote
innerhalb ihrer Landkreise oder Städte von der EEG-Umlage zu befreien. „Neben
der ökologischen Komponente „Klimaschutz“ muss den Bürgern die ökonomische
Bedeutung der Windenergie für die Volkswirtschaft – als Beitrag zu mehr
Akzeptanz – verdeutlicht werden. Hier sehen wir die Politik in der
Verantwortung!“, fordert Lars Langeleh, Finanzierungsspezialist bei WestWind
ENERGY.

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Anschrift: Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf
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