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Corona: Steuervorteile für systemrelevante Berufe

Neustadt a. d. W. (ots) – Die Corona-Krise zwingt viele Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen zu Extraschichten. Manche erhalten dafür einen finanziellen Bonus – und der bleibt bis 1.500 Euro steuerfrei. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit den Einzelheiten.

Pflegekräfte in Krankenhäusern und Heimen, Kassierer in Supermärkten oder auch Lkw-Fahrer: Während in zahlreichen Berufen in Zeiten von Corona weniger zu tun ist, müssen Bedienstete in vielen Versorgungsbereichen deutlich mehr arbeiten als sonst. Etliche Unternehmen wollen diese zusätzliche Belastung mit Sonderzahlungen honorieren. Solche finanziellen Boni müssen normalerweise versteuert werden – wegen der Corona-Krise gelten dafür aber Sonderregeln.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat verkündet, dass ausgezahlte Boni bis zu einem Betrag von 1.500 Euro während der Corona-Krise komplett steuerfrei bleiben. Viele Arbeitnehmer seien wegen der Pandemie unter erschwerten Bedingungen im Einsatz, um die Bevölkerung zu versorgen – dieses Engagement wolle man auch steuerlich honorieren.

Die Sonderregeln zum steuerfreien Corona-Bonus im Überblick

– Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine finanzielle Unterstützung bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. – Die Regelung gilt für Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen 1. März 2020 und 31. Dezember 2020 erhalten. – Voraussetzung ist, dass Sonderzahlungen und Beihilfen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

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