AllgemeinSeit 1. Januar 2020: Steuerklasse kann mehrmals im Jahr gewechselt werden
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Seit 1. Januar 2020: Steuerklasse kann mehrmals im Jahr gewechselt werden

Neustadt a. d. W. (ots) – Ehegatten und Lebenspartner konnten bislang einmal im
Jahr ihre Steuerklasse wechseln. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die
Steuerklassenkombination im gleichen Jahr ein zweites Mal zu wechseln. Neu: Ab
sofort können Ehe- und Lebenspartner mehrmals im Jahr ihre Steuerklasse ändern
und damit die für sie steuergünstigste Kombination wählen. Der
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit den wichtigsten
Details im Kurz-Überblick.

Steuerklassenwechsel: Das ist neu ab 1. Januar 2020

– Ehepartner und Lebenspartner können ihre Steuerklassen mehrfach
pro Jahr wechseln.
– Das geht über den zweiseitigen „Antrag auf Steuerklassenwechsel
bei Ehegatten/Lebenspartnern“, den es in Papierform bei jedem
Finanzamt gibt oder online auf den Internetseiten des
Bundesfinanzministerium.
– Die geänderte Steuerklassenkombination gilt mit Beginn des
nächsten Monats, der auf die Antragstellung folgt. Beispiel: Wer
seine Steuerklassen am 14. März ändert, für den gilt die neue
Kombination ab dem 1. April.
– Wichtig: Ehepaare und Lebenspartner, die möchten, dass eine
bestimmte Steuerklassenkombination noch für das laufende Jahr
gilt, müssen sie nach wie vor bis spätestens zum 30. November
geändert haben. Damit sind diejenigen gemeint, die im Laufe
eines Kalenderjahres ihre Steuerklassenkombination nicht
geändert haben, aber für die eine andere Kombination vorteilhaft
wäre.

Steuerklassenwechsel: So war es früher

– Ehepaare und Lebenspartner konnten einmal im Jahr ihre
Steuerklassenkombination wechseln, nämlich 3 und 5 oder 4 und 4
(mit oder ohne Faktor).
– Ein zweiter Wechsel war nur in folgenden Ausnahmefällen möglich:

o wenn ein Ehegatte bzw. Lebenspartner verstarb,

o bei einer dauerhaften Trennung oder

o wenn ein Ehepartner bzw. Lebenspartner arbeitslos wurde oder nach einer
Arbeitslosigkeit wieder eine Beschäftigung aufgenommen hatte.

– Wer seine Steuerklassen bis zum 30. November änderte, für den
galt die neue Kombination rückwirkend fürs ganze Jahr.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet 1972, stellt
die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erstellt für
seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt
und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr
im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/69585/4490203
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

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