FinanzenCorona-Krise: Verband der PSD Banken fordert Hilfszahlungen für Privatpersonen
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Corona-Krise: Verband der PSD Banken fordert Hilfszahlungen für Privatpersonen

Bonn und Berlin (ots) – – Zuwendungen für Verbraucher statt Stundung von Verbindlichkeiten

– Stufenmodell für sogenannte „verlorene Zuwendungen“ durch den Staat

Kurzarbeitergeld und Kündigungen – doch die Verbindlichkeiten laufen weiter. Viele Privathaushalte in Deutschland werden in Folge der Corona-Pandemie immer stärker belastet bis hin zur Privatinsolvenz. Die Bundesregierung sollte unkomplizierte Hilfspakete mit nicht-rückzahlungspflichtigen Zuschüssen nicht nur für Firmen, sondern auch für Verbraucher auf den Weg bringen, fordert der Verband der PSD Banken. Dafür müsse die Bundesregierung jetzt zeitnah ein Stufenmodell entwickeln, um besonders unterstützungsbedürftigen Familien durch die Krise zu helfen.

Für die Wirtschaft hat die Bundesregierung bereits ein umfassendes Hilfspaket auf den Weg gebracht. Kleine Firmen und „Solo-Selbstständige“ wie Künstler sollen für drei Monate direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro bekommen. Großunternehmen sollen über einen Stabilisierungsfonds mit Kapital gestärkt werden. Auch die Regelungen für das Kurzarbeitergeld wurden gelockert. Viele Maßnahmen, insbesondere für Unternehmen werden geschaffen.

„Natürlich ist es richtig und wichtig die Wirtschaft zu unterstützen. Aber die aktuellen Hilfspakete greifen zu kurz. Die vielen betroffenen Privathaushalte werden nicht ausreichend berücksichtigt“, sagt Dieter Jurgeit, Verbandspräsident der PSD Banken. „Wir fordern von der Bundesregierung eine schnelle Unterstützung durch sogenannte „verlorene Zuschüsse“ für Verbraucher. Dieses „geschenkte Geld“ hilft in der Not langfristig.“

Aufgeschobene Schulden bleiben bestehen

Erste Schritte wurden bereits von der Regierung eingeleitet. Normalerweise kann ein Vermieter kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird. Mietschulden, die nun zwischen dem 1. April und 30. Juni als Folge der Corona-Krise entstehen, dürfen nicht zur Kündigung führen. Auch ein Gesetz zur Stundung anderer Verbindlichkeiten für drei Monate wurde auf den Weg gebracht.

„Aufschieben von Verbindlichkeiten nützt langfristig nicht viel, denn die Verpflichtung zur Zahlung bleibt bestehen, laut Gesetzesentwurf müssen die ausstehenden Mieten bis spätestens zum 30. Juni 2022 bezahlt werden. Die Laufzeit des Darlehensvertrages verlängert sich um die gestundeten Monate. Sich aufhäufende Schulden schweben wie ein Damoklesschwert über den Familien, die durch die Folgen der Pandemie-Krise ohnehin viel zu bewältigen haben“, so Jurgeit.

Privatpersonen brauchen Hilfe, nicht nur eine „Stundung“ der Zahlungspflicht. Neben den Mietschulden, die sich häufen, kommen weitere notwendige Zahlungen hinzu, die auch nach Ende der Kurzarbeit nicht immer sofort bedient werden können. Wer nicht zur Miete wohnt, hat Kredite für den Hausbau oder die Anschaffung eines Autos laufen, die mit den geringeren Einkünften in der Corona-Krise nicht zu bewältigen sind.

Stufenmodell für Familien und Pflegende

Wie so oft geraten diejenigen zuerst in Schieflage, die ohnehin knapp kalkulieren müssen, weil sie Geringverdiener sind oder für andere sorgen. Ihnen fehlte es schon vor Ausbruch der Pandemie an Liquidität, jetzt droht ihnen das finanzielle Aus.

„Familien mit Kindern oder Personen, die Familienangehörige pflegen, trifft es besonders hart. Förderungen sollten diese Gruppen in einem Stufenmodell bevorzugt behandeln“, fordert Jurgeit.

„Die ergriffenen Maßnahmen der Bundesregierung zum „vereinfachten“ Kurzarbeitergeld gehen schon in die richtige Richtung, dennoch wird hierbei völlig außer Acht gelassen, dass „Kurzarbeitergeld“ von rund 60 Prozent bzw. 67 Prozent bei Geringverdienern vorne und hinten nicht reichen dürften, um über die Runden zu kommen. Hier ist der Staat dringend gefordert, um diesen Menschen in der schweren Zeit beizustehen. Ein vereinfachtes, unbürokratisches Verfahren wie ein „gedeckter Scheck des Bundes“ würde hier schnell helfen“, so Jurgeit weiter.

Über den Verband der PSD Banken e.V.

Die PSD Bankengruppe besteht heute aus 14 selbstständigen Mitgliedsinstituten, einer zentralen Servicegesellschaft sowie dem Verband der PSD Banken e.V. mit Sitz in Bonn. Eine zentrale Aufgabe des Verbandes ist die Vertretung der Interessen der PSD Banken gegenüber Politik, Bankenaufsicht, Verbund- und Geschäftspartnern im Genossenschaftssektor sowie gegenüber einer interessierten Öffentlichkeit. Der Verband der PSD Banken e.V. bündelt die Kräfte und Ressourcen der Gruppe. Darüber hinaus werden (Markt-)Trends aufgespürt. Somit unterstützt der in Bonn ansässige Verband partnerschaftlich die Mitgliedsinstitute. Der Verband der PSD Banken e.V. ist der zentrale Partner der Mitgliedsinstitute und schafft auch mit einer nach außen kommunizierten Einheit eine starke Identität. Weitere Infos finden Sie unter http://www.verband-psd-bank.de

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Leiter Bereich Vorstandsstab
Pressesprecher und Sprecher Krisenstab PSD Bankengruppe
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Tel.: (02 28) 9 59 04 – 0

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