"Bei der Bedürftigkeitsprüfung sollten Rücklagen für Rente und Wohnen unberücksichtigt bleiben!"
Mit der Einführung des sogenannten "Bürgergeldes" soll auch in der Sozialhilfe, explizit der Grundsicherung bei dauerhaft voller Erwerbsminderung, das Schonvermögen erhöht werden. Allerdings soll es bei Empfängern von Leistungen nach SGB XII im Gegensatz zu Arbeitsuchenden lediglich auf 10.000 Euro angehoben werden. Dies hält der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland für zu wenig, wie ABiD-Sozialberater Dennis Riehle in einer aktuellen Stellungnahme mitteilt: "Warum hier Unterschiede zwischen dauerhaft erwerbsgeminderten Sozialhilfe-Beziehern und Langzeit-Arbeitslosen gemacht werden sollen, erschließt sich mir nicht. Denn immerhin treffen die Argumente, mit denen das unantastbare Vermögen von Bürgergeld-Empfängern erhöht werden soll, in gleicher Weise auf Leistungsberechtigte nach dem Zwölften Sozialge