Bis zum 30. November können Autoversicherte ihre Kfz-Versicherung kündigen, um zum 1. Januar nächsten Jahres den Anbieter zu wechseln. Um im Schadensfall ideal abgesichert zu sein, können Versicherte die verpflichtende Kfz-Haftplicht um unterschiedliche Versicherungsbausteine...
HUK-COBURG : Bis zum 30. November können Autofahrer die Kfz-Versicherung wechseln. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vom künftigen Preis und den Leistungen der Police ab.
- Welche Leistungen sind versichert
- Mit Telematik und Werkstattbindung...
Frankfurt am Main (ots)
Letzte Chance für Wechsler:innen: Nur noch bis zum 30. November können die meisten Kfz-Versicherten ihre bereits bestehenden Verträge kündigen, um im neuen Jahr in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Anlässlich der Kfz-Wechselsaison informiert der digitale Versicherungsmanager CLARK darüber, was es bei der Kündigungsfrist der Versicherungsverträge zu beachten gilt und wann genau ein Wechsel sinnvoll ist.
Kündigungsfrist einhalten
Ist man im Normalfall an die Kündigungsfrist gebunden, sollte bis zum 30. November der Schein auf dem Tisch liegen. In manchen Fällen kann allerdings auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. "Das Sonderkündigungsrecht greift nicht nur, wenn die Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel geändert wird, sondern beispielsweise auch, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich das Leistungsangebot verbessert", so Co-Gründer und C